Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen; Ermessensausweisung; Berücksichtigung familiärer Bindungen; Zumutbarkeit einer gemeinsamen Rückkehr in den Irak
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.10.2011 - M 25 K 10.3849
- VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97
Die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen der familiären Bindungen gemäß dem vom Erstgericht zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 2011 (Az. 2 BvR 1367/10 ) nicht hinreichend berücksichtigt und insbesondere verkannt, dass der regelmäßige Umgang des Klägers mit seinem im Heim untergebrachten ältesten Sohn D. aus Gründen des Kindeswohls erforderlich sei, vermag das angegriffene erstinstanzielle Urteil nicht ernsthaft in Frage zu stellen. - BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97
Art. 6 GG entfaltet zwar ausländerrechtliche Schutzwirkungen unabhängig davon, ob bei einer durch die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern gekennzeichneten familiären Gemeinschaft eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfG vom 9.1.2009 Az. 2 BvR 1064/08 RdNrn. 15 f.). - BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10
Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97
Auch wenn das Wohl des Kindes dabei ein besonders gewichtiger Gesichtspunkt ist, wird dadurch nicht generell eine Aufenthaltsbeendigung für einen Elternteil aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie sie das Verwaltungsgericht hier zutreffend angenommen hat, ausgeschlossen (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 1 B 22.10 RdNr. 4; BayVGH vom 7.2.2012 Az. 10 C 11.2677 RdNr. 14). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 C 11.2677
Ausweisung; Heroinhandel; Wiederholungsgefahr; Kind mit deutscher …
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 ZB 12.97
Auch wenn das Wohl des Kindes dabei ein besonders gewichtiger Gesichtspunkt ist, wird dadurch nicht generell eine Aufenthaltsbeendigung für einen Elternteil aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie sie das Verwaltungsgericht hier zutreffend angenommen hat, ausgeschlossen (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 1 B 22.10 RdNr. 4; BayVGH vom 7.2.2012 Az. 10 C 11.2677 RdNr. 14).
- VGH Bayern, 17.10.2012 - 10 C 12.96
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Erteilung einer befristeten …
Der Antrag auf Zulassung der Berufung des Klägers ist Gegenstand des Parallelverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof 10 ZB 12.97.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge auch im Parallelverfahren 10 ZB 12.97 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
Insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom selben Tag im die Ausweisung des Klägers betreffenden Parallelverfahren 10 ZB 12.97 Bezug genommen.
Ein rechtliches Abschiebehindernis ergibt sich auch nicht bezüglich der vom Kläger im Parallelverfahren 10 ZB 12.97 geltend gemachten, ihm im Nordirak drohenden Verfolgung.